Wissenswertes auf einen Blick
- Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben
- Entscheiden Sie sich für eine Haftpflichtversicherung mit hohen Leistungsgarantien
- Mit einer Kaskoversicherung sichern Sie sich gegen zusätzliche Risiken ab
- Eine Insassenunfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitfahrer vor den Folgen eines Personenschadens
- Prüfen Sie vor Probefahrten stets die Folgen eines Schadensfalles
Versichern ist (Haft-)Pflicht
Als Halter eines Autos in Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollten Sie für einen Unfall verantwortlich sein, dann sind mit dieser Versicherung alle Schäden abgedeckt, die anderen entstanden sind. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt für den Halter, den Eigentümer und den Fahrer alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Verkehrsunfällen ab. Die gesetzlichen Deckungssummen wiederum reichen zwar für die Grundsicherung aus. Bei schweren Unfällen jedoch können diese Summen schnell überschritten werden. Und da Sie persönlich in unbegrenzter Höhe haften, ist es sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen, deren Leistungen weit über die gesetzliche Forderung hinausgehen. Fragen Sie Ihren Sparkassen-Berater. Er sagt Ihnen, auf was Sie achten müssen.
Für zusätzlichen Schutz sorgen
Ihr Auto ist stets zahlreichen Risiken ausgesetzt. Sie können jedoch sich gegen einige dieser Risiken absichern: So ersetzt eine Kaskoversicherung Schäden an Ihrem Fahrzeug, die infolge ganz unterschiedlicher Einflüsse entstehen. Eine Teilkaskoversicherung kommt für die meisten dieser Schäden auf. Eine Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und kommt außerdem je nach Versicherungsbedingungen für zusätzliche Schäden auf. Beide Kaskoversicherungen können Sie mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen. Eine weitere wichtige Absicherung ist die Insassenunfallversicherung. Sie schützt Sie und Ihre Mitfahrer vor den Folgen eines Personenschadens bei einem Verkehrsunfall. Unabhängig von der Schuldfrage - im In- und Ausland.
Stets Bescheid wissen
Wer haftet eigentlich für eventuelle Schäden während der Probefahrt? Und welche Selbstbeteiligung kommt im Schadenfall eventuell auf Sie zu? Am besten fragen Sie Ihren Händler vor der ersten Probefahrt. Bei Probefahrten mit Autos von Privatanbietern haften Sie in jedem Fall voll für Schäden, die Sie verursacht haben. Vermeiden Sie Probefahrten mit einem abgemeldeten Auto. Denn das ist nicht versichert - es sei denn, es trägt ein rotes Kennzeichen.
Wenn Sie ein Auto neu zulassen oder ummelden, dann benötigen Sie eine so genannte Deckungskarte (Doppelkarte) von Ihrer Versicherung. Sie dient als Bestätigung für den vorläufigen Haftpflichtschutz. Er wird in einen endgültigen Versicherungsschutz umgewandelt, sobald Sie den Versicherungsbeitrag bezahlt haben. Über den Verkauf Ihres Gebrauchtwagens sollten Sie Ihre Versicherung spätestens innerhalb einer Woche informieren.
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