Rechtliche Notwendigkeit

Der so genannte Baseler Ausschuss - ein Gremium der internationalen Bankenaufsicht - hat es sich zum Ziel gesetzt, die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Um dies zu erreichen, definiert der Baseler Ausschuss verschiedene Anforderungen an die Kreditinstitute, insbesondere Anforderungen an die notwendige Höhe des Eigenkapitals der Institute.

Um mögliche Verluste aus der Geschäftstätigkeit, insbesondere unerwartet hohe Kreditausfälle jederzeit auffangen zu können, brauchen Sparkassen und Banken ein angemessenes Eigenkapital. Die ursprüngliche und bisher gültige Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) wird zur Zeit weiterentwickelt und modernisiert.

Mit dieser neuen Regelung (Basel II) soll zwar der notwendige Eigenkapitalbedarf der Kreditinstitute im Durchschnitt unverändert bleiben. Man verabschiedet sich jedoch von der bisherigen pauschalen, also nicht differenzierten Eigenkapitalunterlegung von acht Prozent für jedes Kreditgeschäft. So soll zukünftig die notwendige Eigenkapitalunterlegung für jedes Finanzierungsgeschäft gesondert festgestellt werden. Dazu werden dann einzelne Kredite, bei denen keine oder nur sehr geringe Risiken erkennbar sind, mit weniger als acht Prozent Eigenkapital des Kreditinstitutes gegen mögliche Ausfälle abzusichern sein. Für Kreditgeschäfte mit überdurchschnittlichem Risikogehalt wird das Kreditinstitut mehr Eigenkapital als bisher bereithalten müssen.

Damit die Risiken einer einzelnen Finanzierung richtig beurteilt werden können, lässt der Baseler Ausschuss zwei Verfahren zu: Die mögliche Verwendung so genannter externer Ratings, also die Bonitätsbeurteilung eines Kreditnehmers durch eine externe Ratingagentur (zum Beispiel Standard & Poor's, Moody's), ist eher für den angloamerikanischen Wirtschaftsraum geeignet. Das zweite mögliche Verfahren zur Beurteilung des Risikogehaltes eines einzelnen Kreditgeschäftes basiert auf dem internen Ratingverfahren, das Kreditinstitute selbst einsetzen.

Diese neue Eigenkapitalvereinbarung ist - nach heutiger Planung - erstmals im Jahr 2006 anzuwenden. Die deutsche Bankenaufsicht erwartet allerdings von allen Kreditinstituten - unabhängig von Basel II und dem Jahr 2006 - dass sie geeignete Verfahren zur Risikoklassifizierung im Einsatz haben. Das bedeutet somit, dass Rating bereits heute eine größere Bedeutung im Kreditgeschäft und damit in der Beziehung Sparkasse/Landesbank - Kunde einnehmen wird.

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