Wissenswertes auf einen Blick
- Nutzen Sie für Ihr Angebot die richtige Plattform
- Achten Sie bei Ihrem Angebot auf eine realistische Bewertung Ihres Autos
- Schützen Sie sich auch als Verkäufer gut gegen Missbrauch und Betrug
- Geben Sie Ihre Originaldokumente erst nach dem Verkauf heraus
- Schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe
Die richtige Plattform nutzen
Möchten Sie Ihr Auto verkaufen? Dann stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können zum Beispiel eine Anzeige in einer Zeitung oder auf einer Verkaufsplattform im Internet veröffentlichen. Teure, außergewöhnliche oder sportliche Autos lassen sich wiederum gut per Anzeige in den großen Automobilzeitschriften vermarkten. Egal, welchen Weg Sie beschreiten: Achten Sie stets auf eine realistische Bewertung Ihres Gebrauchtwagens. Bei der Fahrzeugbewertung hilft Ihnen der Vergleich von Inseraten ähnlicher Autos oder gegen Gebühr ein Autodienstleister wie Schwacke oder DAT.
Einen sicheren Weg beschreiten
Nicht nur als Käufer, auch als Verkäufer sollten Sie sich immer gegen Betrug schützen. Akzeptieren Sie weder Schecks noch Bargeldtransfers. Und wenn Sie eine SMS mit der Nachricht erhalten, es sei ein Käufer für Ihr Fahrzeug gefunden worden, dann ist ebenso Vorsicht geboten wie bei Interessenten, die unter Telefonnummern mit den Anfangsziffern 0190, 0900, 0137 oder 0138 zurückgerufen werden möchten. In beiden Fällen entstehen hohe versteckte Kosten oder Gebühren. Und einem Verkauf sind Sie trotzdem nicht näher gekommen.
Geben Sie Ihre Originale nicht aus der Hand: Kopien sind für ein Gutachten meist ausreichend. Betrüger dagegen versuchen, in den Besitz Ihrer Originalfahrzeugpapiere zu gelangen und dann Ihr Auto zu entwenden. Und wenn ein Interessent Ihr Fahrzeug nicht kaufen, sondern in eine Exportliste aufnehmen will, dann kann eine betrügerische Absicht vorliegen. Denn anschließend erhalten Sie nicht etwa weiteres Informationsmaterial, sondern eine Rechnung, die Sie auf keinen Fall bezahlen sollten
Mehr als nur Papierkram
Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag. Sehr wichtig ist es, im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe einzutragen. Dann erhalten Sie sich Ihren Schadensfreiheitsrabatt, falls der neue Besitzer gleich nach der Übernahme einen Schaden mit dem Wagen verursacht. Und nehmen Sie in den Kaufvertrag einen Vermerk auf, der die Haftung des Verkäufers ausschließt. Schicken Sie den Kaufvertrag mit einer unterschriebenen Empfangsbestätigung des Käufers am besten gleich der Zulassungsstelle. Und melden Sie den Verkauf zeitnah Ihrer Versicherung. Zur Prüfung von Identität und Adresse des Käufers reicht übrigens in aller Regel die Vorlage seines Personalausweises. Noch ein wichtiger Hinweis: Bieten Sie auf keinen Fall Probefahrten mit einem außer Betrieb gesetzten Auto an.
Sparkasse vor Ort
Finden Sie Ihren Auto-Kredit-Spezialisten
