Verhandlungssachen

Wissenswertes auf einen Blick

  • Bleiben Sie in den Preisverhandlungen stets souverän und cool
  • Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag ab
  • Überprüfen Sie stets alle Angaben des Verkäufers und die Dokumente
  • Lassen Sie sich weder zeitlich noch preislich unter Druck setzen
  • Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Schnäppchen

Verhandeln gehört dazu

Autopreise sind stets verhandelbar – auch bei Neuwagen. Wenn es soweit ist, dann zeigen Sie Präsenz: Gehen Sie nicht alleine, sondern zu zweit in die Preisverhandlungen. Geben Sie Ihrem Gegenüber außerdem von Anfang an zu verstehen, dass Sie noch andere Angebote – auch für andere Marken und Modelle – prüfen. Bleiben Sie stets souverän - zeigen Sie nicht zu viel Interesse und Begeisterung. Auch, wenn der Verkäufer drängt: Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Zeitdruck setzen. Unterbreiten Sie dem Verkäufer ein Kaufangebot, das realistisch ist, aber ausreichend Verhandlungsspielraum lässt. Wenn Sie das Gespräch beenden – zum Beispiel, weil Ihnen der Kaufpreis noch immer zu hoch ist – hinterlassen Sie Ihr letztes Gebot und Ihre Telefonnummer.

Verträge und Dokumente

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug erwerben möchten, dann schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Auf den Internetseiten von Automobilclubs und Internetautobörsen finden Sie entsprechende Vordrucke. Sie sollten außerdem vor Vertragsunterzeichnung noch einmal alle Angaben des Verkäufers prüfen. Der Verkäufer darf auf keinen Fall Unfallschäden verschweigen. Auf gezielte Fragen muss er zudem auf (ihm bekannte) geringe Schäden hinweisen. Prüfen Sie die Vollständigkeit der Fahrzeugdokumente: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung, AU-Bescheinigung, Protokoll der letzten HU, ggf. die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Extras (Spoiler, Breitreifen etc.) und auch das Servicescheckheft. Besonders wichtig ist beim Kauf von Fahrzeugen mit Chiptuning die Eintragung der Leistungssteigerung in die Kfz-Zulassungspapiere. Sollte die fehlen, droht der Verlust der Betriebserlaubnis sowie der Versicherungs- und Garantieleistungen.

Kontrolle ist besser

Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs mit der Nummer in den Papieren. Prüfen Sie immer die Personalien eines Privatverkäufers. Wenn er mit dem im Fahrzeugbrief eingetragenen Besitzer nicht identisch ist, dann fragen Sie ihn nach dem Grund. Oder Sie beenden bei berechtigten Zweifeln das Verkaufsgespräch. Lassen Sie sich Zusicherungen immer schriftlich geben. Und verlangen Sie Rechnungen über die Instandsetzung eventueller Unfallschäden. Diese Schäden sollten zudem im Kaufvertrag aufgeführt sein. Übrigens: Auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln sich einige Betrüger: Seien Sie vor allem bei besonders günstigen Schnäppchen vorsichtig. Denn die Gründe für den niedrigen Preis könnten ein Diebstahl oder versteckte Mängel sein. Vielleicht existiert das Auto auch gar nicht und man will Sie um Ihr Geld betrügen. Seien Sie auch nach der Unterschrift unter einen Kaufvertrag vorsichtig und vermeiden Sie eine Autoübergabe an ungewöhnlichen oder abgelegenen Orten.

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