Wirtschaftliche Notwendigkeit

Die Sparkassen und Banken sind, genau wie Sie, unternehmerisch tätig. Um am Markt und im Wettbewerb dauerhaft erfolgreich bestehen zu können, müssen im Kreditgeschäft zwei Ziele verfolgt werden:

Weitgehende Vermeidung von Verlusten, also Ausfällen im Kreditgeschäft

Die Sparkassen und Landesbanken sind bei der Betreuung eines jeden Kreditwunsches - durch den Einsatz des Ratingverfahrens - in der Lage,

  • den Risikogehalt für jeden Kunden und seinen Finanzierungswunsch einzuschätzen,
  • wirtschaftlich gute von insolvenzgefährdeten Kreditnehmern abzugrenzen und
  • frühzeitig Bonitätsveränderungen beim Kunden zu erkennen, mit dem Ziel gemeinsam rechtzeitig gegenzusteuern.

Berechnung einer angemessenen und risikogerechten Verzinsung

Alle Sparkassen und Banken müssen die Verluste, die dem Kreditinstitut durch nicht zurückgezahlte Kredite entstehen, über den Kreditzins insgesamt wieder verdienen. So muss auch das Kreditinstitut – ähnlich einer Versicherungsprämie gegen den Ausfall – diese Risikokosten bei der Zinskondition mit berechnen. Risikokosten sind abhängig von der Ausfallwahrscheinlichkeit, also der Einstufung im Rating, aber auch von den Sicherheiten, der Laufzeit und der Tilgungsstruktur des Kredites. Es wird damit zukünftig zu einer stärkeren Spreizung der Kreditkonditionen kommen: Gute Bonitäten können davon durch günstigere Preise profitieren. Wirtschaftlich schwache Unternehmen erhalten dagegen über eine risikoadäquate Verzinsung ihrer Kredite einen zusätzlichen Anreiz, sich besser aufzustellen. Die Konditionengestaltung wird somit fairer. Es entfällt die ungerechte Quersubventionierung der schwachen Bonitäten durch die guten Bonitäten. Diese Entwicklung ist schon heute am Markt zu beobachten. Kein Kreditinstitut und kein Kunde wird sich diesem Trend entziehen können.

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