Zulassungsstelle

Wissenswertes auf einen Blick

  • An- , um- oder abmelden können Sie Ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle
  • Legen Sie der Zulassungsstelle immer Dokumente vor, die Sie identifizieren
  • Denken Sie an Zulassungsbescheinigungen und ggfs. die Kennzeichenschilder
  • Einem Beauftragten müssen Sie eine Vollmacht ausstellen
  • Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Schnäppchen

Anmelden

Ihr fabrikneues Auto melden Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle an. Sie benötigen dafür eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief), eine Deckungskarte (Doppelkarte) inklusive der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer Ihrer Kfz-Versicherung und Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung. Gegebenenfalls ist auch eine Vollmacht für einen Beauftragten vorzulegen. In einigen Bundesländern müssen Sie der Zulassungsstelle außerdem Ihre Bankverbindung für die Erteilung einer Einzugsermächtigung (Kfz-Steuer) mitteilen. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden möchten, dann benötigen Sie überdies noch die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) sowie eine Bescheinigung über die gültigen Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU). Sollte der Gebrauchtwagen bisher in einem auswärtigen Zulassungsbezirk angemeldet oder außer Betrieb gewesen sein, dürfen Sie die bisherigen Kennzeichenschilder nicht vergessen.

Ummelden

Bei einem Halterwechsel für ein angemeldetes Auto und einem Wohnortwechsel des Halters muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umgemeldet werden. Dafür benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief), die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), eine Deckungskarte (Doppelkarte) inklusive der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer Ihrer Kfz-Versicherung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Mitbringen müssen Sie zudem eine Bescheinigung über die gültigen Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU), bisherige Kennzeichenschilder und gegebenenfalls eine Vollmacht für einen Beauftragten sowie den Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten. In einigen Bundesländern müssen Sie der Zulassungsstelle außerdem Ihre Bankverbindung für die Erteilung einer Einzugsermächtigung (Kfz-Steuer) mitteilen.

Abmelden

Wenn Sie ein Auto vorübergehend oder endgültig außer Betrieb setzen, dann müssen Sie es abmelden. Das können Sie bundesweit in jeder Kfz-Zulassungsstelle erledigen. Um ein Auto vorübergehend außer Betrieb zu setzen, legen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) vor. Bringen Sie außerdem die Kennzeichenschilder und gegebenenfalls eine Bestätigung der Polizei über die Verlust- oder Diebstahlanzeige (nachdem ein gestohlenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde) mit. Und für eine endgültige Außerbetriebnahme und Verschrottung benötigen Sie auch einen Verwertungsnachweis des Entsorgungsunternehmens.

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