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BGH: Urheberrechtschutz für Gutachten-Fotos

Fotos aus einem Schadengutachten genießen urheberrechtlichen Schutz. Entsprechend dürfen sie nicht ohne Zustimmung des Fotografen bzw. Sachverständigen im Internet veröffentlich werden, urteilte der Bundesgerichtshof Ende April 2010 (Az. I ZR 68/08).

Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Ein Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertungen hatte ein Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug im Auftrag der Geschädigten erstellt. Das Gutachten betraf die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Wie in solchen Fällen üblich war es mit Fotos des verunfallten Fahrzeugs versehen.

Die Unterlagen wurden bei der Versicherung des Unfallverursachers eingereicht. Die Versicherung scannte das Gutachten und stellte die Fotografien nach dem Digitalisieren zusammen mit den Fahrzeugdaten in eine Fahrzeug-Restwertbörse ein. Dazu war die Versicherung nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich nicht berechtigt. Um die Bilder eines Gutachtens in eine Restwertbörse einzustellen, sei die Einwilligung ihres Urhebers, in diesem Fall des Sachverständigen, notwendig.

Versicherung muss Auskunft geben

Damit hat der BGH die Entscheidung der Vorinstanz (OLG Hamburg) zum Teil aufgehoben: Das Berufungsgericht hatte die Berufung des Klägers gegen die Abweisung der Anträge auf Auskunftserteilung, eidesstattliche Versicherung und Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten zurückgewiesen. Die Versicherung muss dem Sachverständigen nun Auskunft erteilen, in welchem Umfang sie Bilder aus konkret bezeichneten Gutachten in Restwertbörsen veröffentlicht hat.

Laut dem BGH-Urteil ist die Versicherung verpflichtet, dem Sachverständigen den aus der rechtswidrigen Nutzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieserhalb wurde die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. Dessen Aufgabe ist es nun, nach Erteilung der Auskunft durch die Versicherung über die Höhe des zu ersetzenden Schadens und über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden.

(c)2010 kfz-betrieb.de / Vogel Business Media

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