Häufige Fragen zum Sparkassen-Leasing
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Sparkassen-Leasing.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Sparkassen-Leasing.
Jahrzehntelange Erfahrung mit Finanzierungen und außergewöhnliche Marktkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Auto-, IT- und Maschinen-Leasing ist Ihre Sparkasse der ideale Partner für die Realisierung Ihres Investitionsvorhabens. Und Leasing ist Ihre Chance für mehr Handlungsoptionen im Markt.
Alle Sparkassen sind in Deutschland mit einem dichten Netz von Geschäftsstellen auch in kleinen Gemeinden vertreten. Sie stellen ein flächendeckendes kreditwirtschaftliches Angebot für alle Teile der Bevölkerung sicher. Somit gibt es Sparkassen-Leasing quasi um die Ecke.
Alle Mobilien sind grundsätzlich für Leasing geeignet. Das am häufigsten geleaste Objekt ist das Auto. Eine allgemeine Rechenanweisung pro oder contra Leasing gibt es nicht. Dies hängt ganz wesentlich von Ihrer Situation und von dem Investitionsobjekt ab. Generell gilt:
Beim Leasing wird der Kunde weder wirtschaftlicher noch rechtlicher Eigentümer, so dass keine Aktivierung in der Bilanz erfolgt. Dies erfolgt bei der Leasing-Gesellschaft. Der Mietkauf entspricht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Ratenkauf, bei dem der Kunde (Mietkäufer) von Vertragsbeginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes ist. Die Leasing-Gesellschaft hingegen besitzt bis zur Bezahlung der letzten Rate den Eigentumsvorbehalt. Erst nach Bezahlung der letzten Rate geht auch das juristische Eigentum auf den Mietkäufer über. Neben der Abschreibung kann beim Mietkauf auch der Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegensatz zum Leasing kann die Laufzeit beim Mietkauf bis zu 100% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausmachen. Beim Mietkaufvertrag ist die Mehrwertsteuer zum Vertragsbeginn in einer Summe zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist die gesamte Mietkaufforderung.
Der Sparkasse steht gemeinsam mit ihrem Verbundpartner Deutsche Leasing die gesamte Leistungspalette im Leasing zur Verfügung. Für Objekte aus dem IT-Bereich können flexible kündbare Verträge abgeschlossen werden. Ebenso können auch Leasing-Lösungen für komplexe IT-Projekte realisiert werden. Für werthaltige Maschinen stehen "klassische" Vollamortisationsverträge zur Verfügung und für die langfristige Nutzung können auch Verträge mit automatischer Verlängerung angeboten werden. Darüber hinaus können spezielle Lösungen für ausgefallene Leasing-Objekte ebenso realisiert wie Gebäude und Hallen über Immobilien-Leasing dargestellt werden.
Bei Leasing-Investitionen gibt es keinen Eigenmittelanteil. Leasing ist eine 100-prozentige Fremdfinanzierung. Die Fragestellung einer Sonderzahlung ist für Freiberufler attraktiv, die, sofern sie nur eine Einnahmen-Überschussrechnung machen, grundsätzlich bis zu 30 Prozent als Sonderzahlung beispielsweise für einen neuen PKW steuerlich geltend machen können.
Ansonsten ist die Sonderzahlung ein Instrument zur Steuerung der Höhe der monatlichen Leasing-Raten. In der Regel sind Sonderzahlungen bei gewerblichen Kunden steuerlich über die Laufzeit abzugrenzen.
Abhängig von der Höhe Ihrer Leasing-Anfrage benötigt Ihre Sparkasse:
Vollamortisationsvertrag
Der Vollamortisationsvertrag ist ein Vertragsmodell, bei dem der Kunde mit den Leasing-Zahlungen die Investitionskosten der Leasing-Gesellschaft weitgehend amortisiert. Mit diesem Vertragsmodell können Sie eine Kauf- und/oder Verlängerungsoption kombinieren. Diese Vertragsvariante empfiehlt sich bei werthaltigen Wirtschaftsgütern und wenn Sie das Leasing-Objekt am Vertragsende kaufen möchten.
Teilamortisationsvertrag
Der Teilamortisationsvertrag ist ein Leasing-Vertragsmodell, bei dem die Leasing-Zahlungen nur auf einen Teil der Anschaffungskosten geleistet werden. Kalkulatorisch verbleibt ein Restwert, auf den der Kunde während der Vertragslaufzeit keine Leasing-Zahlungen leistet. Diese Vertragsgestaltung bietet Ihnen dann Vorteile, wenn Sie das Leasing-Objekt möglichst kostengünstig – bei begrenzter Nutzungsdauer und geplanter Rückgabe (z.B. bei häufigen Ersatzinvestitionen) nutzen möchten. Durch die Vereinbarung eines angemessenen, kalkulatorischen Restwertes kommen Sie in den Genuss niedrigerer Leasing-Raten während der Vertragslaufzeit.
Kündbarer Vertrag
Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen kündbaren Teilamortisationsvertrag, der für Objekte der Informations- und Datentechnik eingesetzt wird. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nach der Grundlaufzeit kann der Vertrag zu vorher vereinbarten Zeitpunkten vom Kunden gekündigt, also beendet werden. Wenn die Investitionskosten zu diesem Zeitpunkt noch nicht amortisiert sind, leistet der Kunde zur Erfüllung seiner Vertragspflichten noch eine Abschlusszahlung, ohne damit Eigentum zu erwerben.
Laufzeitoptionsvertrag
Der Laufzeitoptionsvertrag hat eine fest vereinbarte Laufzeit mit automatischer Verlängerung: Der Kunde bestimmt die Vertragslaufzeit analog zum Nutzungszeitraum des Objektes nach seinen individuellen Anforderungen. Der Kunde hat damit Kostensicherheit während der Laufzeit bis zur Amortisation und in der Verlängerung - damit besteht eine langfristige Konditionssicherheit.
Selbstverständlich erhalten Sie bei Ihrer Sparkasse auch Mietkaufverträge.
Ja, Ihre Sparkasse bietet auch einen Sale-and-lease-back-Vertrag an. Beim sale and lease back Verfahren kaufen Sie das Objekt vom Hersteller/Händler, verkaufen es an die Leasing-Gesellschaft und leasen es dann zurück. Dabei kann es sich sowohl um neue als auch um gebrauchte Investitionsgüter handeln. Es bietet sich immer dann an, wenn Sie beispielsweise eine bereits bezahlte Maschine im Nachhinein bilanzneutral nutzen möchten. Denn Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Die Vertragslaufzeit ist abhängig von der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und unterliegt gewissen Eingrenzungen durch die so genannte AfA-Zeit (Abschreibung für Abnutzung).
Der Vollamortisationsvertrag bietet sich an, wenn Sie Interesse haben Ihren Aufwand steuerlich zeitlich nach vorne zu verlagern – möglichst mit einer Verlängerungsoption – für werthaltige Maschinen mit der Möglichkeit, die Maschine nach 90 Prozent der AfA-Zeit zum Restbuchwert von 10 Prozent vom Anschaffungswert oder zum niedrigeren Marktwert zu kaufen.
Alternativ besteht bei werthaltigen Objekten die Möglichkeit des Abschlusses eines Laufzeitoptionsvertrages, da bei diesem Vertrag in Abhängigkeit vom Objekt Laufzeiten bis zu 120 % der AfA-Zeit abgeschlossen werden können. Als Kunde haben Sie so eine langfristige Kostensicherheit und sind trotzdem flexibel, denn Sie können zu vereinbarten Terminen die automatische Verlängerung beenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bereits bei Vertragsabschluss Vereinbarungen zum Kauf des Objektes zu treffen.
Bei Objekten der Kommunikations- und Informationstechnologie mit einer hohen technischen Änderungsgeschwindigkeit ist ein kündbarer Vertrag zu empfehlen, der nach einer fest vereinbarten Grundlaufzeit die Möglichkeit der Beendigung und des Austausches der Objekte ermöglicht.
Grundsätzlich sollte ein Unternehmen mindestens drei Jahre bestehen.
Generell handelt es sich bei Leasing um eine Objektfinanzierung. Durch unsere Asset Kompetenz können wir den Wert und den Werteverlauf des zu leasenden Objektes einschätzen. Zusätzliche Sicherheiten hängen von Ihrer Bonität und dem zu leasenden Objekt ab. Dies können beispielsweise sein:
Mit Sparkassen-Leasing können Sie neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter finanzieren. Bei Gebrauchtobjekten ist die Laufzeit dann abhängig vom Alter des Objektes.
Die Laufzeit von Leasing-Verträgen hängt von der Abschreibungszeit des Leasing-Objektes ab. So sind Minimal- und Maximallaufzeit in den so genannten Leasing-Erlassen geregelt:
Sparkassen-Leasing wird ausschließlich für Geschäfts-/Gewerbe- und Firmenkunden angeboten.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie als Kunde eigenfinanziertes Anlagevermögen (z.B. eine Maschine) an die Leasing-Gesellschaft verkaufen und dann das Objekt über einen Leasing-Vertrag weiternutzen, spricht man vom Sale-and-lease-back-Verfahren.
Der Leasing-Vertrag ist während seiner Grundlaufzeit grundsätzlich nicht kündbar. Ausgenommen davon sind Fälle von Diebstahl und Totalschaden.
Grundsätzlich ist eine Vertragsverlängerung unter bestimmten Prämissen möglich.