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Exportfinanzierung mit ECA

In Krisenzeiten bietet sich ECA gedecktes Geschäft für Firmenkunden an, die ihre Exportgeschäfte absichern wollen – auch in und für Europa.

06.08.2020

ECA steht für Export Credit Agency (=Exportkreditagentur) und bezeichnet eine Institution, die im Auftrag eines Staates wie der Bundesrepublik Deutschland die Förderung von Exportgeschäften speziell in Schwellen- und Entwicklungsländer forciert. Dies wird durch die Übernahme von Kreditrisiken über Kreditausfallversicherungen ermöglicht. Eine Kreditausfallversicherung schützt im Wesentlichen vor dem Ausfall von Forderungen, und sorgt für sichere Zahlungsströme. Auch gegenwärtig in Zeiten der Corona-Pandemie, die von Unsicherheiten im nationalen wie internationalen Geschäft geprägt sind, bietet diese Art der Exportfinanzierung mittelständischen Unternehmen eine gute Möglichkeit, weiterhin Exportgeschäfte zu betreiben und abzusichern.
 

Exportfinanzierung mit ECA - Deutsche Leasing
© iStock - dan_prat

 
Die ECA kann privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert sein. In Deutschland ist die Euler Hermes Aktiengesellschaft der Mandatar, sozusagen der Bevollmächtigte, des Staates und mit der Durchführung des Deckungsinstrumentariums beauftragt. Abgesichert werden vor allem politische Schadenstatbestände wie z. B. kriegerische Ereignisse oder die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs, und wirtschaftliche Schadenstatbestände wie die Nichtzahlung oder Insolvenz des Kunden. Die Entschädigungssumme sind die ausstehenden Geldforderungen des Kreditbetrages inklusive der Finanzierungsnebenkosten (z. B. Hermes-Prämie). Grundsätzlich trägt die ECA dabei 95 Prozent der Risiken, sofern alle Voraussetzungen für die ECA-Deckung erfüllt sind.

Firmenkunden sollten Sparkasse und Deutsche Leasing rechtzeitig einbinden

Das ECA-Angebot richtet sich an deutsche bzw. in Deutschland produzierende Hersteller aus Industrie und Handel und deren Kunden im Ausland. Die Grundvoraussetzung für eine Finanzierung ist der Liefervertrag: Der Exporteur schließt mit seinem ausländischen Importeur einen Liefervertrag ab – gegebenenfalls inklusive Serviceleistungen. Darüber hinaus vereinbaren Importeur und Exporteur, dass ein Teil des Auftragswertes finanziert werden soll. Bereits in der Angebotsphase bietet es sich an, dass der Exporteur mit seiner Sparkasse Kontakt aufnimmt und ein ECA-Finanzierungsangebot anfragt. Die Sparkasse nutzt hierfür die Deutsche Leasing. Innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Deutsche Leasing das Kompetenzcenter für Leasing und Factoring sowie weitere mittelstandsorientierte Asset-Finance-Lösungen und ergänzende Services im In- und Ausland.
 

Beteiligung an AKA ermöglicht kleinvolumiges ECA gedecktes Geschäft

Zur Ausweitung des internationalen Geschäfts im Bereich der Exportfinanzierung hat sich die Deutsche Leasing kürzlich an der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) beteiligt. Die AKA ist seit mehr als 65 Jahren Spezialanbieter für Exportfinanzierungen. Gemeinsam mit AKA, Deutsche Leasing und den Sparkassen können ECA gedeckte Geschäfte bereits ab 1 Million Euro langfristig finanziert als sogenannter „Bestellerkredit“ angeboten werden.

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©  iStock - kupicoo

Gerade Mittelstandskunden profitieren hiervon, da in der Vergangenheit ECA-Geschäfte häufig erst ab deutlich größeren Volumen angeboten wurden. Dabei setzt die AKA verstärkt auch auf schnelle, digitalisierte Prozesse für kleinvolumige ECA-Finanzierungen (sogenannte „small tickets“) mit einem eigens dafür entwickelten Online-Portal.
 
Die Voraussetzungen für eine ECA-gedeckte Finanzierung sind unter anderem:

  • Vereinbarkeit mit „OECD-Konsensus“ (Übereinkommen, das Leitlinien für staatlich unterstützte Exportkredite regelt, z. B. Finanzierung von maximal 85 Prozent des Auftragswertes)
  • Allgemeine Anforderungen der landesspezifischen ECA
  • Ausreichende Bonität des Kreditnehmers und Qualität der Bonitätsunterlagen

Bei der ECA-gedeckten Finanzierung ist insbesondere ihre Langfristigkeit ein Vorteil, die dem Kreditnehmer eine vorausschauende finanzielle Planung ermöglicht. Die maximale Laufzeit ist dabei durch den staatlichen Kreditversicherer vorgegeben. Die Rückzahlung erfolgt üblicherweise in gleichhohen Halbjahresraten. Dabei hängt der Tilgungsbeginn von dem im Exportvertrag vereinbarten Liefer- und/oder Leistungszeitraum ab. Er setzt jeweils sechs Monate nach dem im Kreditvertrag definierten Startpunkt ein. Die Auszahlung erfolgt in aller Regel an den Exporteur, nachdem dieser Auszahlungsabrufe eingereicht hat, die erfolgte Lieferungen beziehungsweise erbrachte Leistungen dokumentieren.
 

Risiken minimieren und Exportgeschäfte ermöglichen

Während in der Vergangenheit vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer im Fokus von ECA-Anfragen standen, in denen der private Versicherungsmarkt teilweise keine Absicherung übernimmt, erleben die Anbieter nun vermehrt auch Nachfragen nach europäischen Ländern wie Italien, Spanien oder Portugal. Es ist ebenso möglich, Exportgeschäfte in diese Länder und weitere mit ECA-Deckungen zu realisieren. Gerade in der aktuellen Situation kann dies durchaus ein sinnvolles Instrument sein, Risiken zu minimieren und Geschäfte zu ermöglichen. Bei einer Gestaltung der Finanzierung und Deckung steht Firmenkunden die Sparkassen in enger Kooperation mit der Deutschen Leasing und AKA gerne zur Verfügung.

Grundsätzlich wird für einen ECA-gedeckten Bestellerkredit folgende Struktur gewählt:

Struktur eines ECA-gedeckten Bestellerkredits
Quelle: Deutsche Leasing